Die Internationale Hydraulik Akademie GmbH (nachfolgend IHA genannt) ist ein Unternehmen für Schulung/Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Produktion im Bereich Hydraulik. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 BGB. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit o.g. Geschäftsfeldern der IHA Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch uns.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (spätestens mit Übergabe der Ware) und der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen (Bereich Schulung/Weiterbildung) zustande. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht, technischer und pädagogischer Art bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Es gelten die von uns genannten Preise zzgl. der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug oder, soweit keine älteren, fälligen Rechnungen unbeglichen sind, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto auf den Rechnungsbruttobetrag bei unserer Zahlstelle in EURO zahlbar. Die Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber zum Einzug angenommen. Als Tag des Zahlungseinganges gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Andere Zahlungsbedingungen, z.B. Ratenzahlungen sind nur mit schriftlicher Vereinbarung möglich. Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart. Die IHA ist berechtigt bei Zahlungsverzug, Zertifikate und sonstige Unterlagen zurückzuhalten, zurückzufordern und/oder die Gültigkeit von Zertifikaten auszusetzen oder zu widerrufen.
Das kaufmännische wie auch ein sonstiges Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
Durch die IHA gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum der IHA. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Etwa daraus entstehende Forderungen und Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis auf unseren schriftlichen Widerruf ermächtigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabe - Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen die Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber um mehr als 10 %, wird der überschießende Betrag nach unserer vollständigen Befriedigung an den Kunden rückabgetreten.
Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir versenden ab Lager/Werk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk/Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat sowie beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über Versandart, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel – auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder - bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung - vom Vertrag zurückzutreten. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erklärt der Kunde nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 8.
Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit. Das Recht des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer 8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache beim Kunden, es sei denn, der Kunde hat uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, oder soweit die Pflichtverletzung von uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Verletzen wir nicht leistungsbezogene Pflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, stehen dem Kunden ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur bei vorheriger schriftlicher Mahnung und wiederholter Pflichtverletzung durch uns zu.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Mangelfolgeschäden jeder Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Dies gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern. Die IHA ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die IHA schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden hat. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung bestimmter Tatsachen oder Sachverhalte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der IHA erforderlich ist bzw. an Behörden (z.B. Arbeitsämter) gemeldet werden muss. Insbesondere ist die IHA von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden, soweit sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtversicherung zu Information und Mitwirkung gegenüber dem Versicherer oder Dritten verpflichtet ist. Auftraggeber erklärt sich bereit, in einer Referenzliste der IHA, die an Dritte ausgehändigt werden darf, mit seiner Bezeichnung sowie Anschrift geführt zu werden.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, wobei die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ebenfalls der Schriftform bedarf. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages und / oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der unwirksamen in rechtlich zulässiger Weise soweit wie möglich nahe kommt.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz unserer Niederlassung. Gerichtsstand ist, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, Dresden. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVVO zuständig ist. Wir sind berechtigt, Klage auch am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Internationale Hydraulik Akademie GmbH
Geschäftsführer: Jürgen Böttger
Sitz der Gesellschaft: Dresden
Amtsgericht Dresden HRB 26268