Druckspeicher in hydraulischen Anlagen
Ziele
Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur Erlangung der notwendigen Fachkunde für Arbeiten an Druckspeichern gemäß BetrSichV §2 Abs. 5 vom Mai 2015 und erläutert dem Praktiker die Arbeitsweise, den Umgang sowie die Sicherheitsvorschriften beim Arbeiten mit Druckspeichern in der Hydraulik. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, dass sie entsprechend DIN ISO 4413 P.7.3.2.2. Absatz c) ausreichend unterwiesen sind, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Druckspeichern durchzuführen.
Weiterhin erhält der Teilnehmer Informationen, die zur Vorbereitung auf die Ausbildung zur Prüfung befähigte Person dienen.
Zielgruppe
Inbetriebnahme,- Montage- und Instandhaltungspersonal sowie zukünftige zur Prüfung befähigte Personen und alle, die dieses Thema interessiert
Voraussetzungen
Die Teilnahme am Seminar Hydraulik I - Die Basics oder gleichwertigen Schulungen oder gute Kenntnisse von hydraulischen Systemen wird empfohlen.
Dieses Seminar ist abgewandelt auch als Inhouse-Seminar buchbar. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse.
Seminarinhalte
- Anwendungsgebiete und Aufgabe von Druckspeichern
- Arten, Aufbau und Arbeitsweise von Druckspeichern
- Auslegung des Speichervermögens und Bestimmung der Baugröße
- Informationen zu Transport, Lagerung und Installation
- Sicherheitseinrichtungen von Druckspeichern
- Aufbau und Funktion von Speicherladeventilen
- Informationen zu Prüffristen
- Wichtige gesetzliche Bestimmungen
- Bedeutung der BetrSichV in der Praxis
- Praxisteil: Druckspeicher demontieren/montieren
- Praxisteil: Speicher befüllen & praktische Übungen
- Abschlusstest über das gelehrte Fachwissen
- Erlangen des Zertifikats ausreichend unterwiesene Person nach DIN EN ISO 4413 P.7.3.2.2
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, dass sie entsprechend Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fachkundig und nach DIN EN ISO 4413 P.7.3.2.2. Absatz c) ausreichend unterwiesen und damit befähigt sind, Instandhaltungsmaßnahmen an Druckspeichern durchzuführen. Die Unternehmerische Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1, § 4 wird ebenfalls erfüllt.