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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der IHA – Schulungs gGmbH

1.      Geltungsbereich

1.1    Lieferungen, Leistungen und Angebote der IHA Schulungs gGmbH, Am Promigberg 26 in 01108 Dresden (nachfolgend „IHA gGmbH“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen. 

1.2    Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. 

1.3    Die von der IHA gGmbH im Seminarprogramm oder online angebotenen Leistungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB), und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

 

2.      Seminarprogramm

Die IHA gGmbH gibt einen Seminarprogramm heraus, indem dem Kunden ein Leistungsangebot rund um die von der IHA gGmbH angebotenen Schulungen präsentiert wird. Technische sowie sonstige Änderungen des Seminarprogramms bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

3.      Vertragsschluss – Liefervorbehalt und Kontaktaufnahme

3.1    Aus dem Seminarprogramm können Leistungen ausgewählt und als verbindliche Bestellung/Buchung an die IHA gGmbH online, per Email, Fax oder postalisch geschickt werden. Die Bestellung/Buchung kann nur in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Kunde erhält unverzüglich nach Eingang der Bestellung/Buchung eine Bestätigung über den Erhalt. Verträge kommen mit Zugang einer Auftragsbestätigung zustande.

3.2    Die Vereinbarung von Liefer- und Leistungsfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Sie sind unverbindlich, soweit diese von der IHA gGmbH nicht vorher schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

3.3    Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Leistungslieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit, der nur teilweisen Verfügbarkeit sowie der nur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde zeitnah informiert. Eine eventuell bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.4    Der Kunde kann sich bei Rückfragen zu seiner Bestellung/Buchung an die IHA-Schulungs-Koordination wenden: Telefon: + 49 351 658780-0 Montag bis Donnerstag von 07:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 – 14:00 Uhr (nicht kostenfrei); Email: info@hydraulik-akademie.de.

4.      Widerrufsrecht

4.1    Ist der Kunde Verbraucher, hat er ein Widerrufsrecht. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

 

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Im Fall eines bestellten Seminars beträgt die Widerspruchsfrist vierzehn Tage ab Zugang der Bestellbestätigung. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der Erfüllungszeitraum innerhalb der 14 Tage liegt.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der IHA gGmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit einem per Post versandtem Brief oder mit einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die IHA gGmbH Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Senden Sie eine eindeutige Erklärung zurück, geht die IHA gGmbH davon aus, dass Sie diesen Vertrag widerrufen wollen.

 

Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

 

 

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die IHA gGmbH Ihnen alle Zahlungen, die die IHA gGmbH von Ihnen erhalten hat, zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei der IHA gGmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung benötigt die IHA gGmbH Ihre Kontodaten, die Sie auf dem Widerruf bitte bereits mit angeben. In keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

 

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück.

An:

IHA Schulungs gGmbH

Am Promigberg 26

D-01108 Dresden

E-Mail: infoNO SPAM SPAN!@hydraulik-akademie.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Leistungen (*) und bitte(n) um Rücküberweisung an die nachstehend angegebene Bankadresse:
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*):
  • Ihr Name:
  • Ihre Anschrift:
  • Ihre Kontodaten (IBAN) für die Rücküberweisung:
  • Ihre Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

 (*) Unzutreffendes streichen
 

 

    

4.2    Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB nicht

  • bei Verträgen zur Lieferung von Schulungsrelevanten Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware sowie Printmedien in einer versiegelten bzw. verschweißten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • bei Trainingsdienstleistungen, wenn die Ausführung des Vertrages bereits begonnen hat.

4.3    Mit Beginn des Downloads, dem Einloggen auf der Lernplattform sowie der Teilnahme am Seminar stimmt der Verbraucher zu, dass die IHA gGmbH mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt. Dem Verbraucher ist bekannt, dass er mit dem Beginn des Downloads, dem Einloggen auf der Lernplattform sowie der Teilnahme am Seminar seine Zustimmung zum Beginn der Ausführung des Vertrags durch die IHA gGmbH erteilt und damit sein Widerrufsrecht erlischt.

 

5.      Eigentumsvorbehalt – Nutzung von Trägern

5.1    Die IHA gGmbH behält sich das Eigentum am Schulungsmaterial sowie dem jeweiligen Träger bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

5.2    Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die schulungsbegleitende Ware pfleglich zu behandeln.

5.3    Zu anderen Verfügungen, über die in Vorbehaltseigentum oder Miteigentum von der IHA gGmbH stehenden Gegenstände ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der IHA gGmbH ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände hat der Kunde der IHA gGmbH unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf Vorbehalts- oder Sicherungseigentum von der IHA gGmbH und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

5.4    Übersteigt der Wert der für die IHA gGmbH bestehenden Sicherheiten die Forderungen von der IHA gGmbH insgesamt um mehr als 10 %, so wird die IHA gGmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach Wahl von der IHA gGmbH freigeben.

5.5    Übereignet die IHA gGmbH im Rahmen von Schulungsveranstaltungen Schulungsmaterialien, z. B. Tablets, wird die Nutzung dieser für Schulungszwecke dem Kunden/ Teilnehmer während der Schulungsveranstaltung eingeräumt.

 

6.      Preise und Bezahlung

6.1    Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preisangaben sind Nettoangaben in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die IHA gGmbH berechnet dem Kunden für die Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

6.2    Fälligkeit tritt nach Rechnungserhalt bzw. nach den angegebenen Zahlungszielen und/oder nach Online-Vertragsabschluss ein.

6.3    Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die IHA gGmbH berechtigt, den Verzugsschaden (z. B. Verzugszinsen, Mahngebühren nach der ersten Mahnung, Inkassogebühren) geltend zu machen sowie auf alle fälligen und Einrede freien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.

6.4    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die IHA gGmbH nicht bestritten wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

7.      Mängel und Höhere Gewalt

7.1    Nur gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Der Kunde hat die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Auftragsbearbeitung durch die IHA gGmbH unverzüglich nach Abschluss der Tätigkeit der IHA gGmbH, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich Beanstandungen zeigen, der IHA gGmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Tätigkeit der IHA gGmbH als genehmigt.

7.2    Verlangt der Kunde Nacherfüllung der Dienstleistung so steht das Wahlrecht, den Mangel zu beseitigen oder neu zu leisten, der IHA gGmbH zu, wenn der Kunde Unternehmer ist.

7.3    Will der Kunde wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung von dem Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, so gilt die Nacherfüllung erst dann als fehlgeschlagen, wenn der Kunde die IHA gGmbH erfolglos mindestens zweimal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat, es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Leistungen oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, dass eine niedrigere oder höhere Zahl von Fristsetzungen angemessen ist.

7.4    Fälle höherer Gewalt, die die IHA gGmbH ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden die IHA gGmbH bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung der Verpflichtungen. Die IHA gGmbH wird den Kunden über den Eintritt der Verzögerungen unverzüglich unterrichten.

 

8.      Rücktritt

8.1    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die IHA gGmbH unbeschadet sonstiger vertraglicher und gesetzlicher Rechte berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die IHA gGmbH ist ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt. Ohne Nachfristsetzung ist die IHA gGmbH auch zum Rücktritt berechtigt, (i) wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der IHA gGmbH gefährdet ist oder (ii) wenn beim Kunden der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung vorliegt. Der Kunde hat die IHA gGmbH bzw. dessen Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann die IHA gGmbH die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in § 9 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

8.2    Spezielle Regelungen für den Rücktritt und Umbuchungen bei Schulungsveranstaltungen:

Spezielle Regelungen bei Rücktritt:

  • ein Rücktritt ist der IHA gGmbH in jedem Fall schriftlich oder in Textform mitzuteilen
  • bis 6 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung kostenfrei
  • bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung, fallen 80 € Bearbeitungsgebühr
    zzgl. Umsatzsteuer an
  • ab 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung
    • 50 % der Teilnahmegebühr zzgl. Umsatzsteuer pro TN oder
    • ein Vertreter für den angemeldeten TN wird im Voraus schriftlich mitgeteilt
  • ab 1 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung
    • 80 % der Teilnahmegebühr zzgl. Umsatzsteuer pro TN oder
    • ein Vertreter für den angemeldeten TN wird im Voraus schriftlich mitgeteilt
  • bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, soweit die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr nach dieser Bestimmung entfallen ist

Der Rücktritt ist der IHA gGmbH in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.

Spezielle Regelungen bei Umbuchungen:

  • jederzeit schriftlich in Textform, jedoch nur einmalig pro Kunde und für eine für ihn gebuchte Veranstaltung, auf einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung möglich
  • bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung kostenfrei
  • ab 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung, werden 80 € Bearbeitungsgebühr
    zzgl. Umsatzsteuer pro TN fällig
  • ab 2 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung, werden 30 % der Teilnahmegebühr zzgl. Umsatzsteuer fällig

Umbuchungen sind der IHA gGmbH in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Schulungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages, es sei denn, die Nichtteilnahme erfolgt aufgrund Verschuldens der IHA gGmbH. Bei Nichterscheinen werden die Schulungsunterlagen weder mittels gedruckter noch elektronischer Medien zur Verfügung gestellt.

8.3    Spezielle Regelungen für den Rücktritt von E-Learnings: Eine Umbuchung oder ein Rücktritt von E-Learnings ist vor dem ersten Login kostenlos. Nach dem ersten Login wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.

 

9.      Schutz- und Urheberrechte

9.1    Die Schulungsunterlagen sowie sonstige von der IHA gGmbH zur Verfügung gestellten elektronischen Inhalte, z. B. im Rahmen von E-Learnings, Wissens-Abos, Animationen etc., enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen und Inhalte und dürfen nicht für andere Zwecke als zur Durchführung der Schulungsveranstaltung sowie Wissenserweiterung des Kunden genutzt werden. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht eingeschränkte Nutzungsrecht, an dem erworbenen digitalen Inhalt, um diesen auf dem von ihm oder den Schulungsteilnehmern persönlich genutzten Endgerät zu speichern. Es ist insbesondere unzulässig, zusätzliche Vervielfältigungen des Dokumentes herzustellen, insbesondere auf Endgeräten oder Medien, auf die andere Personen Zugriff haben, das Dokument zu bearbeiten, es an Dritte weiterzugeben oder zu senden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, digitale Wasserzeichen und andere Rechtsvorbehalte im abgerufenen Dokument nicht entfernen. Das Vorhalten zur Nutzung notwendiger Systemvoraussetzungen obliegt dem Kunden.

9.2    Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ergeben, haftet die IHA gGmbH nicht, wenn das Schutzrecht im Eigentum des Kunden bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörenden Unternehmens steht oder stand.

9.3    Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten ergeben, haftet die IHA gGmbH nicht, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

9.4    Der Kunde hat die IHA gGmbH unverzüglich von bekanntwerdenden (angeblichen) Schutzrechtsverletzungen oder diesbezüglichen Risiken zu unterrichten und der IHA gGmbH auf Verlangen von der IHA gGmbH – soweit möglich – die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch außergerichtlich) zu überlassen.

9.5    Nach Wahl der IHA gGmbH ist der Kunde berechtigt, für das ein Schutzrecht verletzende Erzeugnis ein Nutzungsrecht zu erwirken oder es so zu modifizieren, dass es das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder es durch eine Bedingung in angemessener Frist möglich, stehen dem Kunden – sofern er die IHA gGmbH die Durchführung einer Modifizierung ermöglicht hat – die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der IHA gGmbH ein Recht zum Rücktritt zu. Die IHA gGmbH behält sich vor, die nach dieser Ziffer 9.5 Satz 1 zur Wahl stehenden Maßnahmen auch dann zu ergreifen, wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig festgestellt oder von der IHA gGmbH anerkannt ist.

9.6    Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder er nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.

9.7    Für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Schutzrechtsverletzungen gelten die gesetzlichen Fristen entsprechend.

9.8    Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

 

10.    Haftungsbegrenzung

10.1 Die IHA gGmbH haftet auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. von Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.2 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gehaftet wird.

10.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in dieser Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

10.4 Soweit die Haftung der IHA gGmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der IHA gGmbH.

10.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.6 Ist der Kunde Unternehmer, stellt er die IHA gGmbH von allen Nachteilen frei, die IHA gGmbH durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig, ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

 

11.    Ergänzende Bedingungen für Schulungsveranstaltungen

11.1 Beginn, Dauer und Ort der Schulungsveranstaltung sind dem zum Bestellzeitpunkt gültigem Seminarprogramm zu entnehmen bzw. werden für Sonderveranstaltungen separat vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, den am Seminarort geltenden Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen Folge zu leisten.

11.2 Die IHA gGmbH erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der Veranstaltungen des Seminarprogramms als auch im Rahmen von Sonderveranstaltungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik sowie Ziel der Seminare werden im Seminarprogramm oder durch ausdrückliche Vereinbarung festgelegt und dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

11.3 Die Teilnahmegebühren sind aus dem Seminarprogramm zum Zeitpunkt der Bestellung ersichtlich und/oder werden mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Alle Preisangaben sind Nettoangaben in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.4 Liegen nicht genügend Anmeldungen entsprechend der für eine Veranstaltung vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl vor, oder ist aus anderen, nicht von der IHA gGmbH zu vertretenden Gründen, wie z. B. Erkrankung des Trainers, eine ordnungsgemäße Durchführung einer Trainingsveranstaltung nicht möglich, so hat die IHA gGmbH das Recht, Schulungsveranstaltungen abzusagen, zu verschieben bzw. an einem neuen, zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Bereits an die IHA gGmbH gezahlte Teilnahmeentgelte werden im Fall der Absage durch die IHA gGmbH voll erstattet. Ersatz- und Folgekosten des Kunden und Dritter wegen Ausfalls von Veranstaltungen oder Verschiebung von Veranstaltungen oder einzelnen Unterrichtsstunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

11.5 Die IHA gGmbH ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Kunden nicht wesentlich ändern oder aufheben. Bereits vorgesehene  Referenten können im Bedarfsfall durch andere, hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen ersetzt werden, was weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts berechtigt.

 

12.    Ergänzende Haftungsbedingungen im Rahmen von Trainingsveranstaltungen

Der Kunde haftet für die von ihm angemeldeten Teilnehmer im Falle schuldhafter Beschädigung der Trainingseinrichtung oder -materialien. Bei Diebstahl oder Verlust vom Kunden oder von einzelnen Teilnehmern eingebrachter Gegenstände haftet die IHA gGmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

13.    Speicherung von Daten, Datenschutz

13.1 Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird die IHA gGmbH ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

13.2 Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner persönlichen Daten erforderlich. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

 

14.    Identität des Anbieters

14.1 Anbieter der Seminare ist die

IHA Schulungs gGmbH
Am Promigberg 26
D-01108 Dresden

Kontakt/Geschäftszeit:

Montag - Donnerstag von 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 - 14:00 Uhr
Telefon: +49 351 658780 0
E-Mail: info@hydraulik-akademie.de

14.2 Beanstandungen können unter der vorgenannten Adresse geltend gemacht werden.

 

15.          Schlussbestimmungen

15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen oder Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich darum zu bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken der Regelungen entsprechend.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Dresden für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig.

In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

15.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der IHA gGmbH und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

IHA Schulungs gGmbH, Stand April 2020

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